Kinderrechte
Uno-Kinderrechtskonvention
Artikel 31
Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
Jedes Kind hat ein Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung. Und jedes Kind darf am kulturellen und künstlerischen Leben der Gesellschaft teilnehmen.
Ferien bei Gastfamilien
Kovive setzt sich dafür ein, dass Kinder sich erholen können. In Ferien bei Gastfamilien erleben jedes Jahr 1'000 Kinder fröhliche und erholsame Tage. Nebst der Erholung machen die Kinder neue Erfahrungen, die sie mit in ihren Alltag nehmen.
Ferien für Familien mit kleinem Budget
In den Kinderlagern und Gemeinschaftswochen setzt Kovive den Kindern Impulse für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Ihr Selbstbewusstsein wird gestärkt und die Zukunftschancen verbessern sich.
Das Schweizer Kinderhilfswerk Kovive ist Mitglied im Netzwerk Kinderrechte Schweiz. Das Netzwerk beobachtet die Umsetzung der Kinderrechtskonvention, informiert über Fortschritte und Hindernisse und engagiert sich für Verbesserungen. Zudem ist das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Hauptakteur im Staatenberichtsverfahren zur Kinderrechtskonvention.
Im Netzwerk Kinderrechte Schweiz engagieren sich 45 der wichtigsten Nichtregierungsorganisationen in der Schweiz für die Förderung der Anerkennung und Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in der Schweiz.
Medienmitteilung zum internationalen Tag des Kindes - 20.11.2011
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